Beschluss des Vorstandes der Taufer GmbH: 25.08.2008, 03.10.2011 und 06.12.2011 Alle Preisanpassungen und Änderungen im Tarifblatt werden vom Veraltungsrat der Taufer GmbH beschlossen. Die angegebenen Tarife und Gebühren gelten bis auf Wiederruf. Sollten vom Verwaltungsrat der Taufer GmbH Preisanpassungen vorgenommen werden, werden diese nach Inkrafttreten dem Wärmekunden auf der darauffolgenden Rechnung für die Wärmelieferung in Rechnung gestellt. AnschlussgebührenDie Anschlussgebühr für den Anschluss an das Fernwärmenetz beträgt:
Die Anschlusskosten für Wärmeanschlüsse über 2.000 kW werden individuell festgelegt. WärmepreisDer Grundpreis für die Wärmeabnahme beträgt Euro 0,0985 pro kWh (*die Berechnung des Wärmepreises pro kWh erfolgt mit vier Stellen hinter dem Komma). Der Wärmepreis ist an die abgenommene Wärmemenge gekoppelt.
Preisstaffelung
GrundgebührAuf die tatsächlich benötigte Wärmeleistung (Heizlast) wird eine Grundgebühr von Euro 14 pro Jahr und pro Kilowatt berechnet. WärmezählermieteFür die Installation eines Wärmezählers und sämtlicher Sekundärzähler bzw. für die damit zusammenhängende Dienstleistung wird eine Jahresgebühr von Euro 80 berechnet. MindestabnahmeUnabhängig von der tatsächlich bezogenen Wärmemenge wird jedem Wärmekunden pro Jahr eine jährliche Mindestabnahme in Rechnung gestellt und berechnet sich wie folgt: 300 kWh x die Wärme-leistung x Euro pro kWh. Dies wird nur angewandt falls sich der Wärmeverbrauch unterhalb dieser Minestabnahme befindet. Anderenfalls hat dies keinerlei Einfluss auf die Kosten für den Wärmekunden. Wärmepreis/PreisanpassungenDer Verwaltungsrat der Taufer GmbH kann die Anschlussgebühren, den Wärmepreis, die Grundgebühr, und die Wärmezählermiete mit Beschluss ändern, falls es die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit erfordert. MehrwertssteuerAlle angegebenen Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertssteuer. VerzugszinsenDer Kunde ist angehalten, die Rechnungen im vorgegebenen Zeitraum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden die offiziellen Verzugszinsen (TUR) zuzüglich 3,5% angewendet. RechnungslegungDie Rechnungslegung erfolgt mindestens bimestral. Bei jeder Rechnungslegung werden jeweils nur die effektiv verbrauchte Energiemenge in kWh in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr und die Zählermiete für die Wärmezähler und für die Sekundärzähler werden bei jeder Rechnungslegung berücksichtigt. |
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